Das wurde auch Zeit: Die Erb*innen von Joey und Johnny Ramone fanden kürzlich eine Einigung über die Verwendung des Namens und der Marke „Ramone“. Nach einem einjährigen Schiedsgerichtsverfahren scheinen die Fronten nun geklärt – vorerst.
von Victoria Schaffrath
Seit dem Ableben der Gründungsmitglieder Joey, Johnny, Dee Dee und Tommy verwalten Joeys Bruder Mitchel Hyman und Johnnys Witwe Linda Cummings-Ramone das Erbe der Punkrocker. Nach einem erbitterten Hin und Her scheint die Zukunft von Ramone Productions Inc. (RPI) nun wieder auf Kurs gebracht: Beinahe ein Jahr lang fanden die Nachlassverwalter*innen, die über je 50 % der Anteile an der Firma verfügen, keine Einigung im aktuellen Schiedsverfahren.
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Eigentlich soll sich RPI um die Lizenzierung von Produkten, die Namen oder Abbild der Band abbilden, kümmern, Cummings-Ramone fungiert zudem als Geschäftsführerin. Als diese 2014 ihrem Namen das Ramone hinzufügte, sah sich Hyman laut Billboard geschäftlich im Nachteil und leitete erstmals rechtliche Schritte ein. Die Nutzung des Nachnamens betrachtete er als „unsachgemäß und nicht autorisiert“. Außerdem verwässere sie das geistige Eigentum und Erbe der Gruppe und sei demnach ein Verstoß gegen den Gründervertrag von RPI. Seine Forderung: Cummings-Ramone dürfe den Namen weder auf Social Media noch anderswo verwenden und auch ihr Anwesen in Los Angeles nicht mehr als „Ramones Ranch“ bezeichnen. Hymans Forderungen beliefen sich auf 275.000 Dollar.
Miteinander kommunizieren
Cummings-Ramone konterte prompt mit einer Gegenklage: Hyman blockiere für RPI wichtige Entscheidungen, handele demnach nicht im Sinne der verstorbenen Rocker. Das sei ganze 5.000.000 Dollar wert. Dem Fall wurde ein Schiedsmann zugeteilt, der die Prozedur nachträglich als „der hoch angesehenen Ramones-Marke unwürdig“ bezeichnete und beide Parteien tadelte, aufeinander zuzugehen. Das Verfahren ging über mehrere Schlichtungsrunden, von denen die letzte beinahe ein Jahr andauerte.
Nun scheinen sich Hyman und Cummings-Ramone einig und die neuste Empfehlung des Schiedsrichters gilt als akzeptiert. Laut ihr müssen die beiden Erben in Zukunft vor allem eines tun: Miteinander kommunizieren. Joey und Johnny konnten dies zu Lebzeiten nicht umsetzen. Aber für ihre Hinterbliebenen besteht womöglich noch Hoffnung. Nutzen darf Johnnys Witwe den Namen in ausgesuchten Formen weiterhin. Uns klingeln von dem ganzen Jura-Jargon jedenfalls die Ohren – Punkrock geht anders.