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Foto: Michael Loccisano/Getty Images

US-Republikaner*innen sorgen mit Nutzung von Leonard Cohens „Hallelujah“ für Ärger

Trump & Co. gegen Urheber*innen, die nächste Runde: Die Nachlassverwaltung von Leonard Cohen wehrt sich gegen die Nutzung seiner Werke – und denkt über eine Klage nach.

von Markus Brandstetter

Die Musikauswahl von Donald Trump und der Republikaner*innen für den Präsidentschaftswahlkampf sorgt mal wieder für Ärger. Diesmal ist es die Verwendung des Songs Hallelujah von Leonard Cohen, die für Verstimmung sorgt. Der Nachlassverwaltung des es 2016 verstorbenen kanadischen Sängers, Songwriters und Poeten passt die Vereinnahmung des Stücks nämlich so gar nicht.

„Dreister Versuch der Politisierung“

Sowohl die Nachlassverwaltenden als auch Publishing-Verantwortliche hatten Nutzungsanfragen der Republikanischen Partei für die Nutzung auf der Republican National Convention (RNC) dezidiert verneint – das berichtet das US-amerikanische Promi-Magazin TMZ. Die für den Nachlass zuständige Anwältin, Michelle M. Rice, zeigt sich verwundert und verärgert über die Nutzung. Dass die Partei trotz dem dezidiertem Veto das Stück für Wahlkampfzwecke genutzt habe, sei ein „dreister Versuch der Politisierung und Ausbeutung“ des Songs.

Seitenhieb gegen Trump

Eine Spitze gegen den amtierenden US-Präsidenten kann sich die Anwältin nicht verkneifen: „Hätte die RNC einen anderen Song, You Want it Darker, für den Leonard 2017 posthum einen Grammy gewann, angefragt, hätten wir die Zustimmung zu diesem Song in Betracht gezogen.“ Die Nachlassverwaltung des Musikers überlegt nun, rechtliche Mittel einzusetzen.

Republikaner*innen spielten nicht das Original

Übrigens wurde für die Wahlkampfveranstaltung gar nicht das Cohen-Original genutzt. Gespielt wurde zunächst eine Coverversion der Sängerin Tori Kelly, die die Feuerwerke nach Trumps Rede musikalisch untermalte. Außerdem ertönte das Lied als Opern-Version von Christopher Macchio.

Immer wieder Ärger mit Musiker*innen

Trump sorgt mit seiner Musiknutzung seit seinem ersten Präsidentschaftswahlkampf immer wieder für Verärgerung bei den Urheber*innen. Besonders verärgert zeigte sich Neil Young. Die kanadische Rock-Ikone, die sich immer wieder gegen Trump ausgesprochen hatte, reichte im August 2020 Klage gegen den US-Präsidenten ein. „Der Kläger kann […] nicht guten Gewissens zulassen, dass seine Musik als ‚Titelsong‘ für eine entzweiende, unamerikanische Kampagne der Ignoranz und des Hasses verwendet wird“, hieß es etwa in der Klageschrift.