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Foto: Gerald Matzka/Getty Images

Herbert Grönemeyer untersagt CDU Nutzung von „Zeit, dass sich was dreht“

Mit Zeit, dass sich was dreht haben $oho Bani und Herbert Grönemeyer dessen 2006er Fußballhymne neu interpretiert. Nachdem die CDU den Song ohne Erlaubnis bei einer Wahlveranstaltung einsetzte, kündigt Grönemeyer nun rechtliche Schritte an.

Beim Deutschlandtag der Jungen Union (JU) kam es zu einem brisanten Auftritt. CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz betrat die Bühne zum Song Zeit, dass sich was dreht von Herbert Grönemeyer und $oho Bani. Doch die musikalische Unterstützung hatte eine entscheidende Lücke: die fehlende Zustimmung der Künstler. Jetzt reagieren die Musiker.

Rechtliche Schritte gegen CDU

Bereits kurz nach dem Ereignis meldete sich $oho Bani über Instagram zu Wort. Der Berliner Rapper machte in einem Story-Post deutlich, dass ihm die Nutzung des Songs durch die CDU so gar nicht passt. Er schrieb: „Wenn ihr weiter meinen Song auf Friedrich Merz' Wahlveranstaltungen benutzt, werde ich rechtliche Schritte einleiten.“ Diese klare Ansage sorgte schnell für Aufmerksamkeit und stieß auf ein großes Echo in den sozialen Medien. $oho Bani ließ damit keinen Zweifel daran, dass er seine Musik nicht als politischen Soundtrack sieht – und schon gar nicht ohne seine Zustimmung.


Inzwischen hat auch Herbert Grönemeyer seine Ablehnung der Nutzung öffentlich gemacht und die CDU sowie die JU in einem Anwaltsschreiben aufgefordert, den Song nicht mehr zu verwenden. Der dpa zufolge verlangt Grönemeyer, dass der Song Zeit, dass sich was dreht in keinem Zusammenhang mit den Werbemaßnahmen der Parteien auftauchen darf. Er fordert zudem die Löschung sämtlicher bisheriger Online-Veröffentlichungen, bei denen der Song im Kontext der Partei zu hören war, sowie weitere Verbreitungen oder Vorführungen.

Artists und Politik: Wo die Musik nicht spielt

Die CDU hat bereits mehrfach Songs gegen den Willen der Künstler:innen für politische Zwecke genutzt. Ein prominentes Beispiel aus der Vergangenheit: Bei der ersten Kandidatur von Angela Merkel spielte die Partei den Rolling-Stones-Hit Angie bei einer Veranstaltung – ohne Genehmigung der Band. Die Sprecherin der Stones zeigte sich damals stutzig und erklärte gegenüber dem Time-Magazin: „Wir sind überrascht, dass man uns nicht nach einer Genehmigung gefragt hat. Wenn man uns gefragt hätte, hätten wir die Verwendung abgelehnt.“


Auch Herbert Grönemeyer und $oho Bani könnten mit ihrem Vorgehen Erfolg haben, wie ähnliche Fälle zeigen. 2015 nutzte die rechtsextreme NPD Atemlos von Helene Fischer, woraufhin die Künstlerin erfolgreich gegen die Nutzung klagte. Ebenso versuchte die AfD, den Partyhit Das geht ab von den Atzen für Wahlzwecke zu verwenden – hier ging die Partei sogar so weit, die Lyrics per künstlicher Intelligenz zu verändern, was eine klare Urheberrechtsverletzung darstellte. Nach einer gerichtlichen Entscheidung wurde der AfD die weitere Nutzung untersagt.

Beim Fall von Herbert Grönemeyer und $oho Bani steht rechtliche Lage auf Seiten der Künstler offenbar nicht schlecht. Laut der Tagesschau und dem ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam bestehen gute Chancen, dass ein Verbot der Nutzung durchgesetzt werden könnte. 

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