Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 verboten: Was bedeutet das nun für deutsche Musikfans?
news16.04.20
Das Coronavirus legt die Konzert- und Eventbranche lahm. Bis zum 31. August 2020 sind Großveranstaltungen weiterhin verboten.
von Markus Brandstetter
Am 15. April 2020 gab Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt, auf welche Lockerungen der Maßnahmen im Zuge der grassierenden COVID-19-Pandemie sie sich mit den Länderchefs geeinigt hatte. Während einige Bereiche des öffentlichen Lebens (vorerst) schrittweise wieder geöffnet werden, bleiben Großveranstaltungen weiterhin verboten – und zwar bis zum 31. August 2020. Für Festival- und Konzertfans ist dies, bei allem Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, natürlich eine Hiobsbotschaft. Aber natürlich sind nicht nur Konzertgänger*innen betroffen: Auch Volksfeste, Messen und Fußballspiele sind bis zu besagtem Datum verboten.
Ab wann ist eine Großveranstaltung eine Großveranstaltung?
Allerdings ist bei dieser Verordnung noch ein wesentlicher Faktor ausständig: Nämlich eine genaue Definition des Begriffs Großveranstaltung. Dass Events wie Festivals darunter fallen, ist abzusehen – auch Stadionkonzerte sind unrealistisch. Aber ab wann ist ein Großevent eigentlich ein Großevent? Dafür gibt es keine einheitliche Regelung. Rollingstone.de erwähnt hier zur Orientierung die Erklärung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW: Diese sieht vor, dass ein Großevent gegeben sei, „wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial“ vorläge.
https://www.udiscover-music.de/news/konzerte-erst-wieder-ab-herbst-2021Hält man sich an diese Definition, sind sowohl Festivals wie auch Stadionkonzerte sowie Shows in größeren Hallen verboten. Ob Shows in kleineren Hallen und Clubs stattfinden können, bleibt abzuwarten: Für konkrete Regeln, wie zum Beispiel die Definition der Größenordnung, sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Festivalabsagen
Die aktuelle Verordnung zog wie zu erwarten etliche Absagen mit sich. So findet das Wacken Open Air in diesem Jahr nicht mehr statt. „Damit stehen wir vor einer Situation, die wir in 30 Jahren noch nicht erlebt haben: Wir müssen euch schweren Herzens mitteilen, dass es in diesem Jahr kein Wacken Open Air geben wird“, so das Festival in einer offiziellen Mitteilung. Bezüglich der bereits erworbenen Tickets arbeitet man an einer Lösung: „Hinsichtlich des Wacken Open Air 2021 und den Optionen bezüglich eurer gekauften Tickets melden wir uns schnellstmöglich bei euch, bitten aber um etwas Geduld.“
https://www.instagram.com/p/B_CFe6AnbYT/Auch die Festivals Elbjazz, Limestone, Hurricane, Southside, Deichbrand, Highfield und M’era Luna sind abgesagt – das verlautbarte die Veranstaltungsfirma FKP Skorpio am 15. April 2020. Das Veranstalterteam zeigte sich enttäuscht – erklärte aber auch: „Jetzt ist es wichtig, Solidarität zu zeigen, denn die Gesundheit von uns allen ist das Wichtigste. Unsere Gäste können sich sicher sein, dass wir sie schnellstmöglich und umfassend über weitere Schritte informieren werden.“
https://www.instagram.com/p/B_A58vfphL4/Bis zuletzt hatte das Veranstalterteam abgewartet, seit Bekanntgabe der aktuellen Verordnung steht nun aber fest: Auch Rock am Ring und das Schwesterfestival Rock im Park werden dieses Jahr nicht stattfinden.
https://www.instagram.com/p/B_CTMOvhX4e/Ebenfalls abgesagt wurden unter anderem das Full Force, Melt, Splash!, Parookaville und das Haldern Pop Festival.
Absagen oder verschieben?
Während etliche Festivals abgesagt werden, gibt es bei zahlreichen Shows und Tourneen Ersatztermine – die oft auf das Folgejahr verschoben werden. So finden nun etwa die Deutschland-Shows von Pearl Jam, Nick Cave und Queen erst nächstes Jahr statt. In den meisten Fällen können die bereits erworbenen Tickets entweder bei den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden – oder behalten wahlweise ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.