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Foto: Joseph Okpako/WireImage

Kraftwerk und Moses Pelham im Sample-Streit: Durch neue Definition könnten Kraftwerk verlieren

Einer der längsten Urheberrechtsstreite der Musikgeschichte steht kurz vor der Entscheidung: Produzent Moses Pelham hatte vor fast 30 Jahren einen Ausschnitt aus einem Kraftwerk-Song verwendet – ohne Erlaubnis. Nach einer neuen Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichthofs könnte das aber kein Gesetzesverstoß sein, sondern eine rechtmäßige „Pastiche“. Das finale Urteil muss nun der Bundesgerichtshof fällen.

Ein ellenlanger Streit im Überblick

Seit 1999 läuft ein Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham. Es begann damit, dass Pelham 1997 einen Song für Sabrina Setlur namens Nur mir produzierte. Für eine gewisse Kälte im Rhythmus des Beats verwendete er ein sich stetig wiederholendes Sample: einen zweisekündigen Ausschnitt aus Kraftwerks Stück Metall auf Metall aus 1977. Nach Erlaubnis fragen war aber nicht drin.

Seitdem fühlen Kraftwerk sich in ihrem Urheberrecht verletzt und stehen gegenüber Pelham vor Gericht. Doch so leicht entschieden werden konnte der Fall bisher nicht. Der Streit ging über die Jahrzehnte an verschiedene Gerichtshöfe, an das Hanseatische Landesgericht, den Bundesgerichtshof, den Europäischen Gerichtshof, und und und – es gab rund zehn Urteile. Zunächst war das Recht noch auf Kraftwerks Seite; dann hieß es doch: Zählt das nicht als freie Benutzung, die allen zusteht? Oder hätte Pelham die Sequenz dafür selbst auf einem Instrument nachspielen müssen?

„Pastiche“-Schranke könnte Kraftwerk in die Quere kommen

Nach all dem Hin und Her ist jetzt eine Neuerung aufgetaucht, die für die Lösung des Falls elementar sein könnte. Noch kein finales Urteil, aber eine wichtige Spezifizierung einer Grundsatzregelung: Seit 2021 gilt in Deutschland die Schranke einer sogenannten „Pastiche“, einer Imitation eines bestehenden Werks auf künstlerische, wertschätzende, eventuell auch humorvolle Art. Was alles als Pastiche gilt, war bisher teilweise schwammig, aber nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Definition erweitert.

Laut der neuen Entscheidung des EuGH letzte Woche dürfen Künstler:innen für eine Pastiche auch urheberrechtlich geschützte Werke samplen, sogar ohne die Zustimmung der Urheber:innen. Das klingt also danach, als könnte Moses Pelham hier im Recht liegen. Ob er das tut, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Wann? Unklar. Wichtig sei für eine Pastiche auf jeden Fall, den „künstlerischen oder kreativen Dialog“ mit dem Original zu fördern. Inwiefern Nur mir dies tut und ob es als Pastiche gelten kann, ist noch nicht geklärt.

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