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Thomann verklagt Fender – was es damit auf sich hat

Als Fender im Mai 2026 damit begann, über die Kanzlei Bird & Bird Abmahnungen an Hersteller und Händler von S-Style-Gitarren zu verschicken – darunter kleine Werkstätten, inhabergeführte Boutique-Marken und mittelständische Händler – schien das ein klassischer Kampf von Goliath gegen viele Davids zu sein. Fender taten das, was Gibson schon vormachten: Sie wollten Copyright auf eine Gitarrenform, nämlich die der Stratocaster. Das Problem: Die Form ist längst Allgemeingut – und S-Style-Gitarren sind für viele kleine (und große) Gitarrenhersteller:innen ein wichtiger Teil des Geschäfts. In der Gitarrenbranche sorgte die Abmahnwelle für erhebliche Verunsicherung und, je länger sie andauerte, für wachsende Antipathie gegenüber dem legendären US-Gitarrenhersteller. Ist das das Ende der Gitarrenwelt wie wir sie kennen, fragten viele? Nun meldet sich ein weiterer Goliath zu Wort – und agiert gleichermaßen aus Eigeninteresse und stellt sich auf die Seite der kleinen.

Thomann reicht Klage ein

Thomann, der weltgrößte Musikalienhändler mit Sitz im fränkischen Treppendorf, hat am 22. Juni 2026 offiziell rechtliche Schritte gegen Fender eingeleitet. Als erste Firma überhaupt zieht Thomann im laufenden Stratocaster-Urheberrechtsstreit vor Gericht – nicht nur im eigenen Interesse (schließlich hat Thomann die Eigenmarke Harley Benton, die auch etliche Gitarrenformen wie S-Style-Gitarren aufgreift, sondern nach eigener Aussage stellvertretend für eine gesamte Branche, die sich gegen die Abmahnungen nicht wehren kann.

Auf der Website des Handelsgiganten schreibt CEO Hans Thomann: „Wir waren selbst einmal ein kleines Musikgeschäft und wissen genau, wo wir herkommen. Vielfalt, Fairness und ein respektvoller Umgang miteinander gehören seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Viele Betroffene haben nicht die finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten, einen solchen Rechtsstreit zu führen.
Wir sehen es deshalb als unsere Verantwortung, diese Angelegenheit nicht nur für unser eigenes Unternehmen, sondern für alle Beteiligten gerichtlich klären zu lassen.”

Thomann vs. Fender: Das juristische Kernargument

Das juristische Kernargument von Thomann lautet: Die Stratocaster-Form ist keine rein ästhetische Entscheidung, sondern folgt funktionalen Überlegungen. Das obere Horn sorgt für Balance, die Cutaways erleichtern das Spiel in hohen Lagen, die Korpuskonturen erhöhen den Spielkomfort. Formen, die primär einer Funktion dienen, genießen in den meisten Rechtssystemen keinen oder nur eingeschränkten urheberrechtlichen Schutz. Dazu kommt: In den USA, dem Herkunftsland der Stratocaster, gilt die Strat-Form seit Jahrzehnten als Public Domain. US-Gerichte haben Fenders Schutzansprüche auf die Korpusform mehrfach abgewiesen, weil das Unternehmen über Jahrzehnte Kopien toleriert hatte.

Thomann erinnert zudem daran, dass 1954 sowohl für Fender als auch für Thomann ein Gründungsjahr war. Seitdem führt das Musikhaus Fender-Instrumente im Sortiment. Die Abmahnungen gegen einen langjährigen Handelspartner bezeichnet Thomann überraschend und enttäuschend – und fordert Fender auf, die Abmahnwelle zu stoppen und zu einem partnerschaftlichen Miteinander zurückzukehren. „Denn wir sind überzeugt: Die Zukunft der Gitarrenwelt lebt von Vielfalt, Innovation und der Freiheit der Kreativität“, heißt es auf der Thomann-Website.

Fender sieht das anders

Fender-CEO Edward „Bud" Cole hat sich Mitte Juni bei einem Händler-Event erstmals öffentlich zu der Abmahnwelle geäußert – das Videomaterial wurde anschließend von Händlern online gestellt. Cole betonte, Fender verklage niemanden: „Fender klagt niemanden. Was wir getan haben, ist, uns durchdacht und respektvoll an eine Handvoll Unternehmen zu wenden, deren Gitarren dem ikonischen Stratocaster-Design extrem nahe kommen.“ Er stellte klar, dass Fender keine generische Zweihorn-Gitarrenform schützen will, sondern ausschließlich Produkte, die das Stratocaster-Design „eng oder vollständig" replizieren. Doppelt-Cutaway-Gitarren, die klar genug vom Original abweichen, seien kein Thema.

Die ursprünglich in den Abmahnschreiben enthaltene Klausel zur Vernichtung von Lagerbeständen distanzierte sich Cole ebenfalls: „Keine Bestandsvernichtung. Diese Formulierungen waren unglücklich. Wir fordern niemanden auf, Bestände zu vernichten.“" Stattdessen bevorzuge Fender „praktische, vernünftige Lösungen“ – Designänderungen, wo nötig, und großzügige Übergangsfristen für vorhandene Lagerbestände.

Fenders Kanzlei Bird & Bird bekräftigte gegenüber Guitar World, dass Hersteller weiterhin Doppel-Cutaway-Gitarren bauen dürfen, solange diese „nur relativ geringfügige Designänderungen“ gegenüber der Stratocaster aufweisen. Thomann hat durch seine Klage diese Selbstdarstellung nun einer gerichtlichen Prüfung unterzogen.

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