Das Alt-Pop-Duo The Twigs streitet sich schon seit 2013 mit der Art-Pop-Künstlerin FKA Twigs über ihren Namen. Nun hat FKA Twigs aka Tahliah Barnett genug und verlangt eine Klärung vor Gericht. Mit dem neuen Namen FKA Twigs seien The Twigs nämlich plötzlich auch nicht mehr einverstanden.
FKA Twigs hieß einst nur „Twigs“
Für alle, die nicht wissen, wofür das „FKA“ in FKA Twigs steht: „formerly known as“. Und das hat auch seinen Grund, denn zu Beginn ihrer Karriere (bis 2014) trat Tahliah Barnett noch unter dem kürzeren Namen Twigs auf. Das gefiel dem Alt-Pop-Duo The Twigs wiederum nicht, weswegen Barnett ihren Namen zu FKA Twigs ändern musste. Der Streit geht also schon einige Jahre.
Jetzt flammt der Konflikt aber wieder auf, denn nun zieht FKA Twigs wiederum The Twigs vor Gericht. Barnett erklärte, The Twigs hätten weiterhin Abmahnungen verfassen lassen, um Barnett auch vom neuen Namen FKA Twigs abzuhalten. Dieser neue Name schien dem Duo nicht anders genug zu sein. Nun will Barnett die Sache also ein für alle Mal vor Gericht klären.
Abmahnungen zehn Jahre nach der Namensänderung
Den genauen Verlauf der Debatte dröselt Barnett so auf: Als The Twigs sich im Jahr 2013 zum ersten Mal über Barnetts Künstlerinnennamen beschwerten, bat Barnett ihnen 15.000 US-Dollar an, um ohne Namensänderung weiter koexistieren zu können. Das schlugen The Twigs aus und verklagten Barnett im Jahr 2014, weswegen sie sich umbenannte.
Im Mai 2024 sollen The Twigs dann Abmahnungsbriefe an Barnett geschickt haben, die die Nutzung des Namens „FKA Twigs“ gerichtlich untersagen sollten. All das, so Barnetts Klage, taten sie, um „Barnetts ein Jahrzehnt lange, ununterbrochene Nutzung der FKA-Twigs-Trademark zum eigenen Vorteil zu zerstören“. Weiter heißt es, The Twigs „drohten damit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die Barnett daran hindert, ihren Künstlerinnennamen zu verwenden. Sie forderten zudem eine beträchtliche siebenstellige Auszahlung, um alle angeblichen Ansprüche gegen Barnett freizustellen.“
Entscheidender Reichweite-Unterschied
Barnetts Begründungen, weswegen sie den Namen FKA Twigs behalten dürfe, lauteten unter anderem: Zum einen seien The Twigs nach der Klage im Jahr 2014 „einfach verschwunden“. Zehn Jahre lang habe sie nichts mehr von ihnen gehört, weswegen der Name FKA Twigs sich in dieser Zeit etablieren konnte – jetzt aber seien The Twigs plötzlich nicht mehr mit dem Namen einverstanden.
Zum anderen operieren FKA Twigs und The Twigs in „gänzlich unterschiedlichen kommerziellen Ökosystemen“, damit meint Barnett: FKA Twigs hat über 3,2 Millionen monatliche Spotify-Hörer:innen und über 300 Millionen YouTube-Views. The Twigs indessen haben – zurzeit der Klage – „67 Abonnent:innen und 19.332 Views auf YouTube, 705 Follower:innen auf Instagram und 25 monatliche Hörer:innen auf Spotify“. Eine Verwechslung sei also allein aufgrund der Größenordnung, Reichweite und Aktivität schwer denkbar.